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Recht - Archiv

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Befreite Geiseln müssen nichts zahlen!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat nun entschieden, dass der Staat bzw. der Bund im Ausland entführte Deutsche nicht an den Kosten für die jeweilige Befreiungsaktion beteiligen darf.

Eine 32-jähirge Berlinerin hatte geklagt, weil sie nach ihrer Befreiung 2003 aus den fängen Kolumbianischer Entführer sich an dem Hubschrauberflug beteiligen sollte, der sie vom Entführungsort in die Hauptstadt Bogota geflogen hatte.

Das Auswärtige Amt berief sich auf den Paragraf 5 des Konsulargesetzes, allerdings bildet nach Ansicht des Gerichts das Gesetz keine Rechtsgrundlage. Weiterhin heißt es in der Begründung, dass der Hubschrauberflug von den Geiselnehmern zur Bedingung gemacht wurde und dies somit ein Teil der Befreiungsaktion darstellt.Es ist also mit einer Art "Lösegeldzahlung" vergleichbar.

Dies ist aber kein Einzelfall, bei dem befreite Geiseln sich an ihrer Befreiung beteiligen sollten.So wurde z.B. von der Familie Wallert, welche im Jahr 2000 auf den Phillipinen entführt worden war, knapp 6600 Euro für die "Erstattung von Auslagen" verlangt.Nach dieser sprichwörtlichen Pleite für das Auswärtige Amt, hält das Ministerium nun intern eine  gesetzliche  Neuregelung  für notwendig.

Anm. d. Red.: Nicht mal seine Befreiung schenkt einem der Staat. Da ist man nun schon unverschuldet in diese Situation geraten, hat schon genug seelischen Stress und Schaden und dann kommt unser sogenannter "Vater Staat" und will uns dann für seine Mühen noch es Geld aus der Tasche ziehen. Da kann ja kein Nationalstolz aufkommen
SCHANDE ÜBER UNSER LAND!!!

QUELLE:  Tagesschau.de


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Handys müssen draussen bleiben

In Bayern dürfen Handys nicht mehr mit in die Schule gebracht werden. Seit bekannt wurde das Schüler über ihre Handys Porno- und Gewaltvideos ausgetauscht hatten, wurde diskutiert ob Handys an Schulen nicht verboten werden sollen. Nun wurde vom Kultusministerium bestätigt das sich das Kabinett in Bayern auf ein generelles Nutzungsverbot geeinigt hat. Nur in sehr dringenden fällen darf der Schüler den Lehrer um eine ausnahme bitten. Ein Allgemeines Handyverbot wurde jedoch abgelehnt.

Quelle: web.de


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In eigener Sache

möchte ich alle Authoren bitten keine kompletten Texte von anderen Websiten zu übernehmen. Hier greift das Urheberrecht und diese Seite läuft unter meinem Namen. Ich habe momentan 2 Artikel rausgenommen bei denen der gesamte Text und Textpassagen übernommen wurden. Auch wenn diese die originalen Quellenangaben enthielten ist das kein Freifahrtsschein geistiges Eigentum Anderer zu verwenden und ihr wisst ja: “Unwissenheit schützt vor Strafe nicht”. Kurze Zitate sind hier schon eher angebracht. Also überarbeitet bitte eure Texte.

Da wir gerade beim Thema sind möchte ich auch auf die Problematik zur Beschaffung von lizenfreien Bildmaterial (wenn es so etwas überhaupt gibt) hinweisen und euch bitten zum gesamten Thema Informationen zusammen zu tragen damit jeder von uns bescheid weiß und uns(mir) keiner ans Bein pissen kann.

Gr33tz Kruppi


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