Frontal21 Toll!
clever Autofahren
Tipps, für alle Pendler
Wer von uns ärgert sich nicht, wenn man schnell über die Autobahn huschen will und irgendein Penner
träumt mal wieder auf der linken Fahrspur.
Drängeln? Lichthupe? Aber halt! Das kann nach der neuen Vorschrift der StVO sehr teuer werden!!
Seit dem 01.08.2006 gilt nämlich die neue Dränglervorschrift:
250 Euro – 4 Punkte – 3 Monate Fahrverbot
Fazit:
Lieber gleich rechts überholen. Das kostet lt. Gültiger StVO nämlich im Moment:
50 Euro – 2 Punke – Fahrverbot erst bei mehrmaliger Wiederholung.200 Euro – 2 Punkt – 3 Monate Fahrverbot gespart!
Noch mehr sparen?
Also rauf auf die Standspur. Das kostet lt. Gültiger StVO im Moment:
50 Euro – 1 Punkt. Wieder ein Punkt gespart!Niemand bedrängt, nicht aufgeregt, Nerven geschont, schnell vorangekommen
und insgesamt noch 200 Euro, 3 Punkte und 3 Monate Fahrverbot gespart.
Das geht noch viel billiger und effektiver für die ganz harten!
Kauf dir ein Blaulicht und ein Martinshorn, gebrauche dasselbe und
du kannst dir den Fahrstreifen aussuchen, der freigemacht werden soll.Die Verwendung solcher kleinen Hilfen im täglichen Verkehr kostet läppische 20 Euro.
Steht so im § 38 StVO geschrieben.
Blaulicht und Horn werden dann aber beschlagnahmt – also möglichst
preiswert und sofort in größeren Mengen im Versandhandel (Conrad, Westfalia, etc.) kaufen.Also 230 Euro gespart und – K E I N E – Punkte!!!
So kann clever Autofahren aussehen, wenn man sich im Gesetz auskennt.
Hamburg (dpa) Jährlich werden in Deutschland mindestens 25 000 Männer ohne eigenes Zutun Vater. Eine britische Studie aus dem Jahr 2005 geht in Europa von einer «Kuckuckskinder»-Rate von 3,7 Prozent aus. Die «Ärztezeitung» schätzte die Zahl der untergeschobenen Babys eines Jahrgangs sogar auf 35 000 bis 70 000.
ein SKANDAL !!!
Es kann jeden treffen.
Die Anfechtung der Vaterschaft kann nicht auf heimlich eingeholte DNA-Vaterschaftstests gestützt werden. Das hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden. Weder die bloße Behauptung, nicht der Vater des Kindes zu sein, reiche aus, um ein Vaterschaftsanfechtungsverfahren einzuleiten, noch eine “heimliche” DNA-Vaterschaftsanalyse.
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries will noch in diesem Jahr heimliche Vaterschaftstests EU-weit per Gesetz verbieten lassen. Das Verbot soll Teil des geplanten Gendiagnostikgesetzes sein. Nach Meinung der Justizministerin verstoßen anonyme Vaterschaftstests gegen das Selbstbestimmungsrecht. Künftig soll daher mit Androhung von Freiheitsentzug von bis zu einem Jahr die Zustimmung der Mutter zum Gen-Test zwingend sein.
ein SKANDAL !!!
Doch letzte Woche sprach das Bundesverfassungsgericht den Politikern eine Rüge aus. Es fordert den Gesetzgeber auf, zweifelnden Vätern einen Abstammungstest zu erleichtern.
Gestern legalisierte der NRW Landtag Online-Durchsuchungen von Festplatten!
Mit der Vorratsdatenspeicherung begann ein neues Zeitalter des Überwachungsstaates. Die Verfassung wird nach und nach von unseren gewählten Volksvertretern zerpflückt.
Die neuesten Bemühungen dem Individuum hinter Glasfaserkabel und Highspeed DSL Leitung auf die Finger zu schauen startet der Landtag des NRW. Der legale Trojaner des Staates für deinen Rechner.
Kürzlich noch urteilte der Bundesgerichtshof, dass Online Durchsuchungen von PC Systemen von Seiten des Staates nicht legal seien. Keine zwei Wochen sind seit dem vergangen und der Landtag in NRW verabschiedete gestern mit der Stimmmehrheit von CDU und FDP das neue Verfassungsschutzgesetz, welches eine rechtliche Grundlage für genau jene, vor kurzem noch illegale, Handlung schafft.
Weitere Bundesländer werden folgen !!!
Vorwand: Terrorbekämpfung…

Die für 2007 bevorstehende Einführung der GEZ-Gebühren für internetfähige PCs trifft auf Unverständnis. Nach einem Rechenbeispiel des Bundesverbandes für Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. wird sich die Rundfunkgebühr auf monatliche 17,03 € berechnen. Demnach würden bei einem durchschnittlichen Computer für 850 Euro, bei einer vierjährigen Nutzung, Gebühren von 817 Euro anfallen. Der Präsident des Steuerzahlerbundes, Karl Heinz Däke, bezeichnete das Vorhaben gegenüber der "Neuen Osnabrücker Zeitung" als "widersinnig, weltfremd und unternehmerfeindlich". Kritik gab es auch aus der Politik. Mittelstandpolitischer Sprecher der FDP, Paul Friedhoff verlangte eine Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, die den Konkurrenzkampf mit den privaten Kanälen beende. WDR-Verwaltungschef Norbert Seidel indes rechnet nur mit einer geringen Einnahmesteigerung von 2 Millionen Euro durch die GEZ-Gebühren. Gegen die Ausweitung der Rundfunkgebühren auf Internet-PCs läuft bereits seit dem 31. März eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Wer selbst in Aktion treten möchte kann unter PC-Protest.de an einer Online-Unterschriften-Sammlung (bereits 4000 Unterschriften) teilnehmen.
Da sieht man mal wieder was Uniformen mit dem Ego des so schick Bekleideten so machen.
Was für Uniformen habt Ihr daheim?
Was ist eigentlich eine Private Insolvenz?
Wer kann ein solches Verfahren laut der Insolvenzordnung (InsO) beantragen?
Verbraucherinsolvenz oder Regelinsolvenz?
Welche verschiedenen Arten von Schulden regelt das Insolvenzverfahren?
Wie Funktioniert nun aber eine solche Privatinsolvenz?
Das Verbaucherinsolvenzverfahren
Der Schuldenbereinigungsplan
Pflichten während der sechs Jahre Insolvenz
Grobes Rechenbeispiel:
Nettolohn = 1.300,00 €
Pfändungsfreibetrag = 929,99 €
Pfändungsbetrag = 370,01 €
Die Restschuldbefreiung
► eine rechtskräftige Verurteilung wegen Insolvenzbetrug► wenn im allgemeinen, bevor und während des Insolvenzverfahrens absichtlich falsche Angaben zu allen Vermögens-, Einkommens- und Schuldenverhältnissen gemacht wurde
► wenn Kredite oder öffentliche Mittel rechtwidrig erschlichen wurden
► wenn man im besonderen Maße Verschwenderisch gehandelt hat
Wird die Restschuldbefreiung nun schlussendlich durchgeführt, so wandeln sich alle noch vorhandenen Forderungen bzw. Schulden in unvollkommene Verbindlichkeiten um und man ist sie sozusagen LOS. Es kann dann auch von keinem Gläubiger, bei dem eventuell noch Schulden bestehen, auf die Tilgung geklagt werden. Die einzigen Forderungen die davon ausgenommen sind, sind Geldstrafen, Forderungen aus zinslosen Darlehen, die dem Schuldner zur Begleichung der Kosten des Insolvenzverfahrens gewährt wurden und die Forderungen die aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung entstanden sind.
Anm. d. Red.: Ich hoffe ich konnte zumindest einige Sachen klären und es einigermaßen verständlich rüberbringen. Leider ist dies ein Thema wo man sehr viel beachten muss und wo man nicht mit wenigen Worten wirklich Klarheit in die Angelegenheit bringen kann. Solltet ihr weitere bzw. genauere Informationen brauchen, dann wendet euch an, in eurer näheren Umgebung ansässige Insolvenzberater bzw. wenn ihr nicht wisst wo die Leute sitzen, dann wendet euch ans Amtsgericht. Die haben im Normalfall Listen auf denen anerkannte Insolvenzberater aufgeführt sind. Macht niemals den Fehler und wendet euch an private Insolvenzberater, de sind meist nur auf Kohle aus und helfen euch nicht wirklich weiter. Schaut auch mal bei der Verbraucherzentrale vorbei, die können euch auch auf alle fälle helfen.
QUELLEN: insolvenzrecht.de, Wikepedia.org, Capital
Das Verwaltungsgericht Berlin hat nun entschieden, dass der Staat bzw. der Bund im Ausland entführte Deutsche nicht an den Kosten für die jeweilige Befreiungsaktion beteiligen darf.
Eine 32-jähirge Berlinerin hatte geklagt, weil sie nach ihrer Befreiung 2003 aus den fängen Kolumbianischer Entführer sich an dem Hubschrauberflug beteiligen sollte, der sie vom Entführungsort in die Hauptstadt Bogota geflogen hatte.
Das Auswärtige Amt berief sich auf den Paragraf 5 des Konsulargesetzes, allerdings bildet nach Ansicht des Gerichts das Gesetz keine Rechtsgrundlage. Weiterhin heißt es in der Begründung, dass der Hubschrauberflug von den Geiselnehmern zur Bedingung gemacht wurde und dies somit ein Teil der Befreiungsaktion darstellt.Es ist also mit einer Art "Lösegeldzahlung" vergleichbar.
Dies ist aber kein Einzelfall, bei dem befreite Geiseln sich an ihrer Befreiung beteiligen sollten.So wurde z.B. von der Familie Wallert, welche im Jahr 2000 auf den Phillipinen entführt worden war, knapp 6600 Euro für die "Erstattung von Auslagen" verlangt.Nach dieser sprichwörtlichen Pleite für das Auswärtige Amt, hält das Ministerium nun intern eine gesetzliche Neuregelung für notwendig.
Anm. d. Red.: Nicht mal seine Befreiung schenkt einem der Staat. Da ist man nun schon unverschuldet in diese Situation geraten, hat schon genug seelischen Stress und Schaden und dann kommt unser sogenannter "Vater Staat" und will uns dann für seine Mühen noch es Geld aus der Tasche ziehen. Da kann ja kein Nationalstolz aufkommen
SCHANDE ÜBER UNSER LAND!!!
QUELLE: Tagesschau.de