05.04.2006 | 12:58 Uhr | 98 Klicks · Veröffentlicht von Ranzler in Recht
Das Verwaltungsgericht Berlin hat nun entschieden, dass der Staat bzw. der Bund im Ausland entführte Deutsche nicht an den Kosten für die jeweilige Befreiungsaktion beteiligen darf.
Eine 32-jähirge Berlinerin hatte geklagt, weil sie nach ihrer Befreiung 2003 aus den fängen Kolumbianischer Entführer sich an dem Hubschrauberflug beteiligen sollte, der sie vom Entführungsort in die Hauptstadt Bogota geflogen hatte.
Das Auswärtige Amt berief sich auf den Paragraf 5 des Konsulargesetzes, allerdings bildet nach Ansicht des Gerichts das Gesetz keine Rechtsgrundlage. Weiterhin heißt es in der Begründung, dass der Hubschrauberflug von den Geiselnehmern zur Bedingung gemacht wurde und dies somit ein Teil der Befreiungsaktion darstellt.Es ist also mit einer Art "Lösegeldzahlung" vergleichbar.
Dies ist aber kein Einzelfall, bei dem befreite Geiseln sich an ihrer Befreiung beteiligen sollten.So wurde z.B. von der Familie Wallert, welche im Jahr 2000 auf den Phillipinen entführt worden war, knapp 6600 Euro für die "Erstattung von Auslagen" verlangt.Nach dieser sprichwörtlichen Pleite für das Auswärtige Amt, hält das Ministerium nun intern eine gesetzliche Neuregelung für notwendig.
Anm. d. Red.: Nicht mal seine Befreiung schenkt einem der Staat. Da ist man nun schon unverschuldet in diese Situation geraten, hat schon genug seelischen Stress und Schaden und dann kommt unser sogenannter "Vater Staat" und will uns dann für seine Mühen noch es Geld aus der Tasche ziehen. Da kann ja kein Nationalstolz aufkommen
SCHANDE ÜBER UNSER LAND!!!
QUELLE: Tagesschau.de
05.04.2006 | 00:31 Uhr | 87 Klicks · Veröffentlicht von BassDrum in Allgemein, Politik
Laut neusten Meldungen testet der Iran momentan ein Flugboot und eine "Rakete". Ansich nichts besonders, bis auf den Aspekt das dass Flugboot für Radars unsichtbar ist, ebenso wie die dazugehörige Kowsar-Rakete.
Warum Flugboot? Da, das Boot sehr schnell beschleunigt und schlieslich über der Meeresoberfläche schwebt.
Fernseh Bild vom Dienstag
Auf der Homepage des "
Nationalen Wiederstandsrates Irans" hab ich eine sehr detailierte Beschreibung gefunden:
Zitat:
Nach der Fertigstellung von Shahab-4 entwickelt das Regime jetzt Shahab 5 und 6 mit noch größerer Reichweite. Shahab-5 wird eine Reichweite von 4.000 km haben, und Shahab-6, die auch den Namen "Kowsar" trägt, ist eine interkontinentale Trägerrakete (ICBM).
Diese Tatsache zieht wiederrum weitreichende Folgen mit sich, die vermeindlich Bedrohung für Nachbarländer!
Seitens der USA gab es nun schon wieder größere Bedenken zwecks der jüngsten Raketentests. Diese Bewerte die diese Tests "als Beleg für die Entwicklung aggressiver Waffenprogramme". Die US-Regierung nimt es sich auch weiterhin heraus die nahen Länder zu bevormunden, weiterhin wird gesagt das gerade für diese länder eine sehr hohe Bedrohung besteht, daraufhin sei das Testgelände wo die iranischen Streitkräfte, im Persichen Golf, derzeit üben wohl sehr gefährlich ist, da dies einlebenswichtiger internationaler Wasserweg sei.
Und das "beste" zum Schluss:
Die USA bezichtigen den Iran, unter dem Deckmantel eines zivilen Nuklearprogramms eigene Atombomben entwickeln zu wollen.
<– War das nicht auch einer der Gründe weshalb der Irak Krieg zustande kam? (Abgesehen von Öl, Sadam, Waffen Testen und Öl…..)
Quellen:
NWRI
Focus
Meine Meinung ist das dies auch nur eine Aufhetzung gegen den Iran seien könnte…
04.04.2006 | 22:23 Uhr | 119 Klicks · Veröffentlicht von Ranzler in Bildung, Politik
Nach den Gewaltausbrüchen an der Rütli-Hauptschule in Berlin und dem doch sehr hohen Ausländeranteil an eben dieser Schule kocht die Integrationsdiskussion aufs neue wieder hoch.
Neben den nun momentan anhaltenden Diskussion in der Politik des Landes, reagiert nun Bayern als erstes Bundesland aktiv mit einer Gesetzesverschärfung. So wird es nun so sein, dass vor der Einschulung ausländischer Kinder ihnen ein Deutsch-Test abverlangt wird. Erst bei Bestehen eben dieses Tests werden sie eingeschult. Dies soll die Sprachdifferenzen an bayerischen Schulen entschärfen.
Weiterhin wird für Eltern, welche ihre Kinder nicht an solchen Tests teilnehmen lassen oder sich anderweitig Integrationsunwillig zeigen, Bußgelder in noch unbekannter Höhe verhängt.Sollten die Kinder den Test nicht bestehen müssen sie einen Deutschkurs besuchen und sollten sie nach Absolvierung des Kurses immer noch nicht über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen, werden sie künftig nicht in die normale Grundschule sondern in eine Förderschule eingeschult. Dies betrifft aber im gleichen Maße auch deutsche Kinder, die ihre eigene Muttersprache nicht ausreichend können.
Außerdem informieren zukünftig die Grundschulen die Ausländerbehörden, wenn ein Kind nicht ausreichend Deutsch spricht. Dann kann die Behörde die Eltern zu einem Integrationskurs verpflichten.
Ebenso wurde beschlossen, dass randalierende Schüler nicht wie bisher nur mit max. 4 Wochen Schulausschluss und Ordnungsgelder für die Eltern bestraft werden, sondern nun ist es auch möglich die Schüler mit sofortiger Wirkung auf unbestimmte Zeit von der Schule "zu schmeissen". Im Einvernehmen mit dem Jugendamt können solche Jugendliche bereits nach acht Jahren von der Schule gesperrt werden.Um das Betragen der Schüler zu dokumentieren, legt Bayern jetzt auch per Gesetz fest, dass im Zeugnis das Sozial-, Lern- und Arbeitsverhalten benotet wird.
Anm. d. Red.: Nach fast 40Jahren erfindet Bayern den Roller sozusagen neu. Mit der Betragensbenotung kennen wir Sachsen uns schon bestens aus…Ich sag nur Mitarbeit, Betragen etc.!!!!
04.04.2006 | 07:55 Uhr | 101 Klicks · Veröffentlicht von Sepp in Politik
In den USA wurde in Indiana und South Dakota ein neues Waffengesetz erlassen, welches allen Bürger ausdrücklich erlaubt tödliche Waffengewalt im Falle einer Bedrohung anzuwenden, das gilt nicht nur im eigenem Grundstück sondern ab sofort auch in der Öffentlichkeit. In 20 anderen Staaten wird bereits über ähnliche Gesetze beraten. Das die Organisation der Waffenbesitzer (NRA) darüber sehr erfreut ist, kann man sich sicherlich denken. Die NRA meint das es längst überfällig ist tödliche Waffengewalt gegen potenzielle Angreifer anzuwenden. Der <<Bradycampagne gegen Waffengewalt>> gefällt diese Tatsache garnicht und sie sind äußerst besorgt darüber. Sie befürchten das dieses Gesetz als Ausrede für Morde missbraucht werden könnte. So ein Problematischer Fall tauchte jetzt zum ersten mal in Florida auf: Wegen Mordes angeklagt ist ein Schrottplatzbesitzer der einen Autofahrer niedergeschossen hat dessen Fahrzeug von ihm abgeschleppt wurde. Der Staatsanwalt meint das der Fahrzeugführer mit seinem Auto davon rasen wollte ohne die Abschleppgebühr zu bezahlen. Der Rechtsanwalt des Schrottplatzbesitzers wiederum sagt das der Fahrzeugbesitzer aus Wut über das abschleppen ihn überfahren wollte und das deswegen die Straffreiheit bei tödlicher Waffengewalt greift.
03.04.2006 | 21:14 Uhr | 213 Klicks · Veröffentlicht von KonRAD in Geschichte, Hardware