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Die Autofahrer-Gesetze 2007

clever Autofahren

Höhere Bußgelder für Raser und Drängler

Tipps, für alle Pendler

Wer von uns ärgert sich nicht, wenn man schnell über die Autobahn huschen will und irgendein Penner
träumt mal wieder auf der linken Fahrspur.
Drängeln? Lichthupe? Aber halt! Das kann nach der neuen Vorschrift der StVO sehr teuer werden!!

Seit dem 01.08.2006 gilt nämlich die neue Dränglervorschrift:
250 Euro – 4 Punkte – 3 Monate Fahrverbot

Fazit:
Lieber gleich rechts überholen. Das kostet lt. Gültiger StVO nämlich im Moment:
50 Euro – 2 Punke – Fahrverbot erst bei mehrmaliger Wiederholung.

200 Euro – 2 Punkt – 3 Monate Fahrverbot gespart!

Noch mehr sparen?

Also rauf auf die Standspur. Das kostet lt. Gültiger StVO im Moment:
50 Euro – 1 Punkt. Wieder ein Punkt gespart!

Niemand bedrängt, nicht aufgeregt, Nerven geschont, schnell vorangekommen
und insgesamt noch 200 Euro, 3 Punkte und 3 Monate Fahrverbot gespart.

Das geht noch viel billiger und effektiver für die ganz harten!

Kauf dir ein Blaulicht und ein Martinshorn, gebrauche dasselbe und
du kannst dir den Fahrstreifen aussuchen, der freigemacht werden soll.

Die Verwendung solcher kleinen Hilfen im täglichen Verkehr kostet läppische 20 Euro.
Steht so im § 38 StVO geschrieben.
Blaulicht und Horn werden dann aber beschlagnahmt – also möglichst
preiswert und sofort in größeren Mengen im Versandhandel (Conrad, Westfalia, etc.) kaufen.

Also 230 Euro gespart und – K E I N E – Punkte!!!

So kann clever Autofahren aussehen, wenn man sich im Gesetz auskennt.


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Grausam o.OSchlecht :-(Geht so ...Nice !Yeehaa !!!
(12 Bewertung(en), durchschnittlich: 5 von 5)
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Kruppi schrieb,

14. Mai 2007 @ 13:26 Uhr

Du hast die Linksfahrer vergessen.

“Die Bußgelder für Linksfahrer wurden ebenfalls erhöht. Nach § 2 Abs. 1 StVO müssen Fahrzeuge die rechte von zwei Fahrspuren benutzen. Bei dreispurigen Autobahnen ist die linke Fahrspur freizugeben. Wer gegen das Rechtsfahrgebot verstößt, riskiert ein Bußgeld von 10 €. Bei Behinderung wird ein Bußgeld von 40 € fällig und ein Punkt in der Flensburger Zentralkartei eingetragen.”

Quelle: http://tinylink.com/?AfMkOCblFe

Ob das jetzt auch geändert wurde weiß ich allerdings nicht.

Gravatar

Hauptmann schrieb,

15. Mai 2007 @ 07:13 Uhr

Gut zu wissen … ;)

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