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Bundestrojaner vorerst abgelehnt

Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil den sogenannten Bundestrojaner als unzulässig angesehen. Wörtlich heißt es in einer Pressemitteilung des BGH: “Die heimliche Durchsuchung der im Computer eines Beschuldigten gespeicherten Dateien mit Hilfe eines Programms, das ohne Wissen des Betroffenen aufgespielt wurde (verdeckte Online-Durchsuchung), ist nach der Strafprozessordnung unzulässig. Es fehlt an der für einen solchen Eingriff erforderlichen Ermächtigungsgrundlage.”

Videodoku: Alltag Überwachung

Nach der Strafprozessordnung ist eine Durchsuchung nur gestattet wenn, der Beschuldigte anwesend (Anwesenheitsrecht) ist. Zudem hat er das Recht Zeugen hinzuzuziehen, was im Falle einer Online-Durchsuchung beides nicht gewährleistet wäre.

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Ob dieses Urteil die Politiker davon abhalten wird, weiter auf Online-Durchsuchungen zu bestehen, ist laut dem Chaos Computer Club (CCC) allerdings fraglich. So hat der CCC gestern eine Mitteilung veröffentlicht, in der es heißt, dass die Koalitionspolitiker angekündigt haben, gesetzliche Regelungen zu schaffen, um die Online-Durchsuchung als polizeiliche Ermittlungsmethode zuzulassen - falls das BGH-Urteil den Bundes-Trojaner als unzulässig erklärt. Man darf auf die weitere Entwicklung in diesem Zusammenhang sehr gespannt sein.

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Ironie: Seit gestern warnt das Bundeskriminalamt vor gefälschten E-Mails mit dem Absender “BKA”. Die Mail enthält eine angebliche Strafanzeige gegen den Empfänger. Tatsächlich verbirgt sich in der Mail ein gefährlicher Computer-Virus.

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Grausam o.OSchlecht :-(Geht so ...Nice !Yeehaa !!!
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