11.04.2006 | 17:34 Uhr | 107 Views · Veröffentlicht von Kruppi in XML, Wordpress, Videos




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Nach dem letzten Amoklauf eines Schüler in Emsdetten hat sich in Deutschland viel getan. Politiker, Populisten und Moralapostel haben sich vereint um die Schuld für solche Taten sogenannten Killerspielen in die Schuhe zu schieben.
Bayern macht nun ernst und hat gestern den »Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Jugendschutzes« eingereicht. In einer der nächsten Bundesratssitzungen wird der Entwurf dann ausführlich behandelt werden. Die zunehmenden Veränderungen in unserer Gesellschaft katapultieren manche Menschen in die Gosse und manche in Gewalt und Verbrechen. Wir können gerne alles, was wir irgendwie dafür verantwortlich machen wollen verbieten, aber wer hat schonmal an die Armut und die Perspektivlosigkeit mancher Menschen gedacht. Die Herren der CSU aus dem freien Land Bayern scheren sich nicht um die wahren Probleme im Land. Beim folgenden neuen Gesetzentwurf jener Herren wundert es nicht, wenn immer mehr Menschen den Wahlen fern bleiben.
Hate it or Love it Aktion gegen Verbot So sehen es unsere Nachbarn Geändert wird unter anderem §131a des Strafgesetzbuchs, der in der neuen Form folgendes beeinhaltet:Virtuelle Killerspiele Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer Spielprogramme, die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen darstellen und dem Spieler die Beteiligung an dargestellten Gewalttätigkeiten solcher Art ermöglichen, 1. verbreitet, 2. öffentlich zugänglich macht, 3. einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überlässt oder zugänglich macht oder 4. herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie im Sinne der Nummern 1 bis 3 zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen.
Neben Computer- und Videospielen bezieht sich der Gesetzesentwurf auch auf Sportarten wie Paintball. In §118 heißt es:
Menschenverachtende Spiele (1) Ordnungswidrig handelt, wer 1. Spiele veranstaltet, die geeignet sind, die Mitspieler in ihrer Menschenwürde herabzusetzen, indem ihre Tötung oder Verletzung unter Einsatz von Schusswaffen oder diesen nachgebildeten Gegenständen als Haupt- oder Nebeninhalt simuliert wird, 2. hierfür Grundstücke, Anlagen oder Einrichtungen bereitstellt oder 3. an solchen Spielen teilnimmt. (2) Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Abs. 1 Nr. 1 und 2 mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro, in den Fällen des Abs. 1 Nr. 3 mit einer Geldbuße geahndet werden.
Außerdem gibt es auch Änderungswünsche beim Verfahren mit Erziehungsberechtigten. So soll das so genannte "Erzieherprivileg" gestrichen werden. War es früher der eigenen Entscheidung überlassen, welche Inhalte Eltern ihren Kindern zeigen dürfen, sieht der Entwurf folgendes vor:
Es besteht kein legitimes Bedürfnis für Erziehungsberechtigte, exzessive Gewaltdarstellungen Jugendlichen oder gar Kindern zugänglich zu machen. Das Erzieherprivileg wird daher ersatzlos aufgehoben.Es gibt zudem umfassende Änderungsforderungen zur Arbeit der USK. Den vollständigen Entwurf findet Ihr hier: Drucksache 76/7 HartAberFair eine Sendung zum Thema: Irreführung der Öffentlichkeit !