Das Verwaltungsgericht Berlin hat nun entschieden, dass der Staat bzw. der Bund im Ausland entführte Deutsche nicht an den Kosten für die jeweilige Befreiungsaktion beteiligen darf.
Eine 32-jähirge Berlinerin hatte geklagt, weil sie nach ihrer Befreiung 2003 aus den fängen Kolumbianischer Entführer sich an dem Hubschrauberflug beteiligen sollte, der sie vom Entführungsort in die Hauptstadt Bogota geflogen hatte.
Das Auswärtige Amt berief sich auf den Paragraf 5 des Konsulargesetzes, allerdings bildet nach Ansicht des Gerichts das Gesetz keine Rechtsgrundlage. Weiterhin heißt es in der Begründung, dass der Hubschrauberflug von den Geiselnehmern zur Bedingung gemacht wurde und dies somit ein Teil der Befreiungsaktion darstellt.Es ist also mit einer Art "Lösegeldzahlung" vergleichbar.
Dies ist aber kein Einzelfall, bei dem befreite Geiseln sich an ihrer Befreiung beteiligen sollten.So wurde z.B. von der Familie Wallert, welche im Jahr 2000 auf den Phillipinen entführt worden war, knapp 6600 Euro für die "Erstattung von Auslagen" verlangt.Nach dieser sprichwörtlichen Pleite für das Auswärtige Amt, hält das Ministerium nun intern eine gesetzliche Neuregelung für notwendig.
Anm. d. Red.: Nicht mal seine Befreiung schenkt einem der Staat. Da ist man nun schon unverschuldet in diese Situation geraten, hat schon genug seelischen Stress und Schaden und dann kommt unser sogenannter "Vater Staat" und will uns dann für seine Mühen noch es Geld aus der Tasche ziehen. Da kann ja kein Nationalstolz aufkommen
SCHANDE ÜBER UNSER LAND!!!
QUELLE: Tagesschau.de
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